Bereits am 01. November 2011 trat das „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ in Kraft. Dieses Gesetz sieht die Gleichstellung von elektronischer und Papier-Rechnung vor, welche sich bereits rückwirkend zum 01.07.2011 auswirkt.
Gibt es einen innerbetriebliches Kontrollverfahren, das die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet und somit einen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung herstellt, so ist die Verwendung der qualifizierten Signatur beim Versand der Rechnung nur noch optional.
Wir haben uns daher entschlossen, die Rechnungen als PDF-Datei direkt per E-Mail zu übermitteln, so dass ein Login ins KundenCenter nicht mehr zwingend notwendig ist.
Auch Firmen müssen nicht mehr auf den kostenpflichtigen Versand per Post zurückgreifen – die Rechnung ist auch beim Versand per E-Mail steuerlich absetzbar.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium der Finanzen.