EU-DSGVO: Vertrag für Auftragsverarbeitung

Mit dem heutigen 25.05.2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die in den letzten Wochen ausgiebig diskutiert wurde. Auch wir werden von den Auswirkungen – zumindest im rechtlichen Sinne – nicht verschont.

Vorweg eine notwendige Klarstellung:

Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein relativ komplexes Thema. Auf Grund der Tatsache, dass es sich um ein Gesetz bzw. eine rechtliche Vorschrift handelt, können und werden wir keinerlei Beratung dazu bieten. Bitte konsultieren Sie deshalb bei individuellen Fragen die einschlägigen Informationsseiten der Europäischen Union oder Ihren Rechtsbeistand.

In unserer Funktion als Webhosting-Anbieter zählen wir nun zu den sog. Auftragsverarbeitern: die EU sieht dabei vor, dass wir als Webhoster die Daten der Webseiten-Besucher im Auftrag unserer Kunden und Vertragspartner verarbeiten.

Für diese Tätigkeit ist ein Vertrag über Auftragsverarbeitung notwendig, der das Verhältnis nochmals klarstellt. Große Änderungen waren hier nicht notwendig, da bereits mit dem Bundesdatenschutzgesetz ein Vertrag über Auftragsdatenverarbeitung vorgesehen und vorgeschrieben war.

Trotz frühzeitigem Beginn war es uns leider nicht möglich, die neuen Verträge vorab bereitzustellen. Sie können diese aber nun im KundenCenter einsehen, prüfen und dann direkt online schließen:

Weitere Informationen zum Thema finden Sie, wie gewohnt, in unserem Wiki:

Bei Fragen zum Vertrag über Auftragsverarbeitung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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