Oft unterschätzt – die Pflege von Whoisdaten

Wie wir bereits an verschiedenen Stellen mitgeteilt haben, gilt seit Dezember 2016 ein neues Verfahren für den Inhaberwechsel bei generischen Top Level Domains (z.B. .COM, .NET, .ORG, .BIZ). Das klingt im ersten Moment nicht spannend, doch sind damit einige Tücken verbunden. An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf eingehen.

Der Inhaber einer generischen Domain ist gemäß ICANN verpflichtet, seine hinterlegten Kontaktdaten aktuell zu halten. Aus diesem Grund erhalten Inhaber einmal pro Jahr eine E-Mail mit der Aufforderung, die hinterlegten Daten zu prüfen.  Von dieser Regelung sind auch Domains betroffen, die seit Januar 2014 registriert worden sind. Laut Verordnung der Vergabestelle ist es zumindest theoretisch möglich, dass Domains auf Grund von veralteten bzw. fehlerhaften Whoisdaten geperrt oder gar gelöscht werden.

Spätestens aber beim Domaintransfer oder Inhaberwechsel stößt der Inhaber auf massive Probleme, sollten die Daten nicht aktuell sein.

Beim Inhaberwechsel muss der alte sowie der neue Domaininhaber diesem zustimmen (der sog. FOA-Bestätigungsprozess – Form Of Authorization). Dazu erhalten beide eine E-Mail zugesandt. Ist die E-Mail-Adresse des bisherigen Inhabers aber nicht mehr zugänglich, kann der Wechsel auf die herkömmliche Weise nicht mehr durchgeführt werden.
In diesem Fall muss die Änderung der E-Mail-Adresse des bisherigen Inhabers per Notfallformular in Verbindung mit einer Ausweiskopie erfolgen. Erst dann kann der Inhaberwechsel durchgeführt werden.
**Das Verfahren für den Inhaberwechsel tritt in Kraft, wenn eine Umfirmierung stattgefunden hat, sich der Name des Inhabers oder auch nur die E-Mail-Adresse (sog. „Material Change“) ändert!
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Beim Domaintransfer zu einem anderen Anbieter erhält der Domaininhaber ebenfalls eine E-Mail mit der Aufforderung, dem Transfer zuzustimmen.  Erst dann wird dieser eingeleitet.

Um Ihnen Ärger und Zeitaufwand zu ersparen, empfehlen wir, Änderungen Ihrer Kontaktdaten umgehend an uns mitzuteilen. Wir leiten diese Änderungen dann an die jeweilige Registrierungsstelle weiter, so dass die Inhaber-Daten aktuell bleiben.

 

Gerne stehen wir Ihnen bei Rückfragen zu diesem Thema zur Verfügung.


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