Seit 2015: Änderung Umsatzsteuerregelung

Bereits seit 01.01.2015 gilt die neue EU-Richtlinie zur Umsatzsteuer: für digitale Güter gilt nun die Mehrwertsteuer-Regelung des Endkunden-Landes.

Im sogenannten Business to Customer-Geschäft (B2C) muss seit 01.01.2015 für digitale Güter der Mehrwertsteuersatz des (privaten) Endkunden verwendet werden.

Zu diesen digitalen Gütern gehören auch unsere Hosting- und Domain-Dienstleistungen, so dass wir respektive unsere privaten Endkunden davon betroffen sind.

Statt wie bisher 19% Mehrwertsteuer an den Staat abzuführen, sind wir nun gezwungen, den Mehrwertsteuersatz aus dem Land des Endkunden, also beispielsweise in Österreich nun 20%, zu berechnen. Diese eingenommene Mehrwertsteuer müssen wir über das Bundeszentralamt für Steuern dann an den jeweiligen Staat weiterleiten.

Dies bringt leider Probleme in der Preisgestaltung, da die Netto- und Brutto-Preise sich nun je nach Land unterscheiden.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, mit dieser Änderung umzugehen:

  • bei einer Beibehaltung des Brutto-Preises bedeutet dies, dass bei Kunden mit einem höherem Mehrwertsteuer-Satz (eben Österreich mit 20% oder Ungarn mit gar 27%) wir einen (teilweise deutlich) niedrigeren Netto-Preis erhalten. Dies entspräche mehr oder weniger einem Rabatt, den wir unseren Endkunden aus dem EU-Ausland einräumen würden, was widerrum gegenüber unseren deutschen Endkunden schwierig wäre. Auch könnten diese deutschen Endkunden den Rabatt ebenfalls einfordern, womit wir uns in einer Preisspirale befänden.
  • hingegen ist dahingehend die Beibehaltung des Netto-Preises besser: EU-weit ist der Nettopreis unserer Dienstleistungen identisch. Die unterschiedlichen Brutto-Preise werden ausschließlich durch den unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz beeinflusst, welcher aber wieder je nach Land in der Steuerlast abgestimmt wurde. So haben die ungarischen Bürger eine ganz andere Besteuerung auf Löhne im Vergleich zu uns, weshalb die dortigen 27% Mehrwertsteuer wieder relativ normal erscheinen.

Wir haben uns daher entschlossen, den Nettopreis beizubehalten und je nach Land des Endkunden den entsprechenden Mehrwertsteuersatz zu berechnen.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Verbraucher. Alle Unternehmer, die eine gültige Umsatzsteuer-ID vorweisen, nehmen automatisch am sog. „Reverse Charge“-Verfahren teil.

An dieser Stelle daher der Aufruf an alle unsere Kunden aus dem EU-Ausland: übermitteln Sie uns Ihre Umsatzsteuer-ID! Ohne diese erhalten Sie zukünftig Rechnungen mit dem in Ihrem Land gültigem Mehrwertsteuer-Satz!

Leider ergeben sich durch diese Umkehr der Besteuerung weitere Probleme: gemäß Verbraucherrichtlinie müssen immer die Endpreise für Verbraucher ausgezeichnet werden. Nachdem diese je nach Land variieren können, haben wir uns entschlossen, auf unserer Webseite ausschließlich Preise mit 19% deutscher Mehrwertsteuer sowie einen entsprechenden Hinweis aufzuführen.
Während des Bestellprozesses wird das Land des Kunden abgefragt und basierend auf dieser Information dann die entsprechenden Preise bzw. Mehrwertsteuer-Sätze angezeigt.

Weitere Informationen und Hintergründe finden Sie unter anderem auf den folgenden Seiten:

Gerne steht Ihnen sicher auch Ihr Steuerberater für Fragen zur Verfügung, genau wie unser Support Fragen beantwortet, soweit wir dazu befähigt und ermächtigt sind.


Wöchentliches Wartungsintervall

Wartungsarbeiten gehören zum Betrieb unserer Systeme unumstößlich dazu, um Sicherheitslücken in den installierten Software-Paketen zu schließen oder neue Funktionen zu aktivieren.

OwnCloud Eight

Das für unsere AS-Cloud verwendete OwnCloud wurde nun in Version 8 veröffentlicht.